Rechtsprechung
BVerfG, 28.02.1978 - 2 BvR 125/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 28.06.1996 - XI B 73/96
Bestimmtheitserfordernis betreffend den Einkommenssteuerbescheid
Gegen diese Rechtsprechung bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1978 2 BvR 125/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, 339). - BFH, 14.03.1994 - VI B 140/93
Vertretungszwang bei einer Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe ablehnenden …
Der Senat sah keinen Anlaß, das vorliegende Verfahren auszusetzen und die vom Antragsteller begehrte Entscheidung des BVerfG einzuholen; denn gegen diese Rechtsprechung des BFH bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG-Beschluß vom 28. Februar 1978 2 BvR 125/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, 339;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 62 Anm. 86). - BFH, 14.12.1982 - VII B 46/82 NVS: Der Vertretungszwang vor dem BFH gilt auch für Beschwerden gegen Beschlüsse des FG, mit denen Anträge auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe abgewiesen worden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 28.11.1975 VI B 130-132/75; BVerfG-Beschluß vom 28.2.1978 2 BvR 125/78).
- BFH, 27.01.1982 - I B 79/81 NVS: Der Vertretungszwang nach dem BFHEntlG gilt auch für Beschwerden gegen Beschlüsse des FG, mit denen Anträge auf Bewilligung des Armenrechts (Bewilligung der Prozeßkostenhilfe) abgewiesen worden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 28.11.1975 VI B 130-132/75 und BVerfG-Beschluß vom 28.2.1978 2 BvR 125/78).
- BFH, 11.11.1981 - I B 41/81 NV: Der Vertretungszwang vor dem BFH gilt auch für Beschwerden gegen Beschlüsse der FG, mit denen Anträge auf Bewilligung des Armenrechts abgewiesen worden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 28.11.1975 VI B 130 - 132/75; BVerfG-Beschluß vom 28.2.1978 2 BvR 125/78).